Förderung von Weiterbildung über WeGebAU
Seit 2006 fördert Agentur für Arbeit unter dem Namen WeGebAU die beruflichen Qualifizierung von geringqualifizierten oder älteren Arbeitnehmern.
Förderfähig sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Qualifizierte ältere Arbeitnehmer/-innen
- Ab dem 45. Lebensjahr
- Mit anerkanntem Berufsabschluss
- und im Betrieb mit weniger als 250
Mitarbeitern beschäftigt
oder
"Gering qualifizierte“ Arbeitnehmer/-innen
ohne anerkannten Berufsabschluss
oder
mit Berufsabschluss, jedoch seit
mehr als 4 Jahren auf Helferebene tätig, so dass der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
Die Betriebsgröße ist unerheblich
Ausgenommen sind Arbeitnehmer:
· mit Berufsabschluss, der weniger als vier Jahre zurückliegt.
· die in den letzten vier Jahren an einer aus öffentlichen Mittel geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
Gefördert werden
· AZWV-zertifizierte Maßnahmen,
d. h. auch die SKIN-Kurse zum MCITP/MCPD
· Weiterbildungskosten zu 100%
· Fahrtkosten, ggf. Übernachtung, Verpflegung, Kinderbetreuung
· Arbeitsentgeldzuschuss bei gering qualifizierten Mitarbeitern für die Zeit der Weiterbildung (40-60%)
Zuständig für die WeGebAU-Förderung ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Arbeitgebers.
Weitere Infos zum Thema WeGebAU:
Mail: info@prokoda.de
Telefon: 0221-4854-157
Fax: 0221-4854-155